Kompetenzen

Sinn und Zweck des gewerblichen Rechtsschutzes ist der Schutz von geistigem Eigentum und die Förderung von Fortschritt: Durch Veröffentlichung der eigenen, gewerblich genützten, geschützten, neuen Entwicklungen wird der Wettbewerb motiviert, seinerseits Forschung und Entwicklung voranzutreiben.

Der gewerbliche Rechtsschutz kennt spezielle Schutzrechte, mit denen Sie Ihr geistiges Eigentum  spezifisch absichern können.

Patente (P) sind technische Verbietungsrechte und können Erzeugnisse, Verfahren, Vorrichtungen und Verwendungen absichern.

Gebrauchsmuster (U) sind technische Verbietungsrechte und können Erzeugnisse und Vorrichtungen absichern.

Geschmacksmuster (D) sind auf ästhetische Gestaltung/Design ausgerichtete Verbietungsrechte, mit denen Modelle und Flächenmuster abgesichert werden können.

Marken ® stellen betriebliche Herkunftshinweise in Form von Wort- oder Bildmarken  für die  eingetragenen Waren und Dienstleistungen unter Schutz.

Über Verträge und Lizenzen wird die Nutzung von geistigem Eigentum wirtschaftlichen Partnern zu beiderseitigem Gewinn zugänglich gemacht.

Durch Recherchen werden bestehende und mögliche Schutzrechte überprüft, überwacht und verglichen.

zurück